Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.

Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar. Sie sollten bis spätestens 18 Monate nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung angemeldet werden. Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen unter Abzug von 8% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich.

Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während dem Start, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30 m können in der Regel nicht mitfahren. Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma

Eifel-Ballooning Joachim Jung in 54550 Daun, Zum Asseberg 14

Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahme nicht treffen konnten.

Die Versicherungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des BGB.

Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

Daun, 2016

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.